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OLG Naumburg (10 U 23/06) | Datum: 26.06.2006
I. Die Parteien sind verheiratet und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie leben nach dem Auszug der Beklagten und den zwei gemeinsamen Kindern aus dem im Miteigentum der Parteien stehenden [...]