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OLG Köln (26 UF 28/95) | Datum: 13.12.1995
Der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil des Senats vom 5. Juli 1995 ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Auf Grund der neuen Verhandlung bleibt das [...]