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OLG München (18 U 5154/95) | Datum: 30.04.1996
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von DM 69.304,55 als hälftigen Teilbetrag der unberechtigt in der Zeit vom 07.06.1988 - 25.07.1989 von Konten der Klägerin auf das gemeinsame Girokonto der Beklagten [...]