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OLG Oldenburg (2 W 1/91) | Datum: 30.01.1991
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, denn das Landgericht hat übersehen, dass ein Rechtsschutzinteresse für die eingeleitete Zwangsvollstreckung nicht besteht. Das ist im Zwangsvollstreckungsverfahren immer [...]