Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Stuttgart (17 WF 101/89) | Datum: 03.08.1989
b. »Das AG hat den Kl. Prozeßkostenhilfe nur deswegen versagt, weil sie den Bekl. in dem an seine Anwälte gerichteten Mahnschreiben nur zur Vorlage »eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit [...]