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Weigern sich Kinder (hier: sieben und sechzehn Jahre alt) entschieden, mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil Umgang zu pflegen, und kann diese Weigerung auch nicht durch Gespräche mit vermittlungsbereiten Dritten abgebaut werden, so kommt eine gerichtliche Anordnung des Umgangsrechts gegen den Willen der Kinder nicht in Frage.
FamRZ 1997, 307 (LS) FamRZ 1997, 307 NJWE-FER 1997, 6 OLGReport-Hamm 1996, 251 [...]
1. Erhöht sich das Einkommen des Unterhaltsberechtigten im Laufe der Jahre in einem Umfang, der noch im Rahmen des zu Erwartenden liegt, dann ist er zur ungefragten Offenlegung seiner neuen Einkommenssituation nicht verpflichtet. 2. Dies gilt erst recht, wenn sich in diesem Zeitraum auch das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten erhöht hat, ohne daß hierüber Auskunft erteilt wurde. 3. Die Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage führt noch nicht zu einer verschärften Haftung für den Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts.
FamRZ 1997, 433 NJWE-FER 1997, 75 OLGReport-Hamm 1996, 215 [...]
»1. Im Rahmen des § 1779 Abs. 2 BGB hat das Vormundschaftsgericht nur unter geeigneten Personen ein Auswahlermessen. Das Kriterium der Eignung muß auch der nichteheliche Vater erfüllen, der zum Vormund bestellt werden will. 2. Soweit der Richter der Freiwilligen Gerichtsbarkeit rechtsfürsorgende Regelungen trifft, sind zivilrechtliche Ansprüche i. S. des Art. 6 EMRK nicht betroffen. Insbesondere gilt daher der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens.«
DAVorm 1997, 47 FGPrax 1996, 142 FamRZ 1996, 1356 NJWE-FER 1997, 31 Rpfleger 1996, 451 [...]