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OLG Hamm (5 WF 373/84) | Datum: 27.03.1985
In Abänderung des Beschlusses vom 17. Juli 1984 wird der Streitwert für das Verbundverfahren unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde auf 17.364,20 DM festgesetzt. In Abänderung des Beschlusses vom 25. Januar [...]