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Die Neufestsetzung des Regelunterhaltes im vereinfachten Verfahren ist nicht erst ab Zustellung, sondern schon ab Einreichung des Antrages bei Gericht vorzunehmen, auch wenn der Antrag bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Sache lediglich formlos an das zuständige Gericht abgegeben wurde.
LG Heilbronn - 4 T 404/92 - vom 11.06.1993, DAVorm 1993, 733 DAVorm 1993, 1121 [...]