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BGH (IVb ZR 664/80) | Datum: 17.03.1982
B. Die kurze Dauer der Ehe rechtfertigt allein weder den Ausschluß noch die Herabsetzung oder die zeitliche Begrenzung des Unterhalts. Aus dem Gesetzgebungsverfahren läßt sich keine Begründung hierfür entnehmen. [...]