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SchlHOLG (15 U 2/90) | Datum: 24.08.1992
»Der Anwaltsvertrag verpflichtet den RA, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen ... . Er muß ihn vor Rechtsverlusten schützen und dafür sorgen, daß vermeidbare Nachteile für [...]