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OLG Karlsruhe (16 WF 30/92) | Datum: 23.04.1992
»Diese Voraussetzungen [des § 1565 Abs. 2 BGB] könnten hier jedoch im Hinblick auf die neuen Lebens- und Wohnverhältnisse der Parteien und ihrer Kinder erfüllt sein. Entscheidend ist insoweit, daß die AntrG. ehewidrig [...]