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Obgleich der Unterhaltsanspruch des § 1615l BGB dem Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten der Mutter vorgeht, sind Unterhaltsleistungen, die der geschiedene Ehemann aufgrund eines mit der Kindsmutter geschlossenen Vergleichs während des betreffenden Zeitraums zahlt, voll anzurechnen.
FamRZ 1990, 1034 LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 12 [...]