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Hat ein Ehegatte nach der Trennung eigenmächtig ohne Einverständnis des anderen Ehegatten über gemeinsames Eigentum der Ehegatten durch Schenkung verfügt, so hat der andere Ehegatte einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 232 § 10 EGBGB i.V.m. § 330 ZGB-DDR.
FamRZ 1992, 1429 LSK-FamR/Hülsmann, Vor § 1363 BGB LS 6 NJ 1992, 505 [...]
a. Hat sich ein Gericht der früheren DDR bei der damaligen Verteilung nach § 39 FGB auf einen wenn auch wesentlichen Gegenstand beschränkt und über die Erstattung eines anteiligen Wertes nicht entschieden, so liegt eine unvollständige Regelung vor. Sie bedeutet grundsätzlich keine Verneinung eines Erstattungsanspruchs. Eine Entscheidung über den Erstattungsanspruch kann auch isoliert geltend gemacht werden. b. Mit Rücksicht auf den Ermessenscharakter der nach § 39 FGB zu treffenden Entscheidung stellen Anträge der Parteien, ihnen bestimmte Gegenstände zuzuteilen, bloße Vorschläge dar, an die das Gericht nicht gebunden ist. Das hat auch zu gelten, wenn nicht mehr die gegenständliche Teilung, sondern allein die mögliche Zuerkennung eines Erstattungsbetrages streitig ist. Insoweit geht es gleichfalls um eine unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Parteien zu treffende Ermessensentscheidung.
FamRZ 1992, 1430 LSK-FamR/Hülsmann, Vor § 1363 BGB LS 5 [...]