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BFH (II R 16/93) | Datum: 17.04.1996
I. A war alleiniger Gesellschafter der A-GmbH (Betriebsgesellschaft). Diese hielt 80 v.H. der Geschäftsanteile der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin). Die restlichen 20 v.H. der Geschäftsanteile der Klägerin [...]