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SchlHOLG (8 WF 64/06) | Datum: 28.05.2008
1. Das Familiengericht hat durch den angefochtenen Beschluss den Streitwert für die Ehesache auf 3000 EUR festgesetzt und dazu in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 20. März 2008 ausgeführt, es seien vom Einkommen des [...]
SchlHOLG (10 WF 156/10) | Datum: 30.08.2010
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eutin vom 15.07.2010 wird hinsichtlich der Ziffer 4. (Festsetzung des Verfahrenswertes) abgeändert. Der Verfahrenswert wird auf 2.250,- € festgesetzt. Die nach § 59 [...]