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»Wird gegen ein Organ einer Bieterin wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden rechtskräftig ein Bußgeld erhängt, ist die Vergabestelle nicht gehindert, die Bieterin vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern die entsprechenden Taten der Organe einen überschaubaren Zeitraum zurückliegen. Daß die entsprechenden Geschäftsführer die ihnen vorgeworfenen Taten für andere Firmen der Firmengruppe begangen haben, der die Bieterin angehört, ist unerheblich.«
BauR 1999, 389 NJW 1999, 3787 NZBau 2000, 106 OLGReport-Celle 1999, 222 [...]