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VGH Hessen (9 TG 3113/94) | Datum: 07.02.1995
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat der Antragsgegnerin zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin ab 7. Oktober 1994 Hilfe zum Lebensunterhalt zu [...]