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OLG Hamburg (2 U 5/95) | Datum: 12.09.1995
Die Kläger haben als Testamentsvollstrecker des 1/2-Nachlaßanteils des Sohnes St. in der Zeit von Dezember 1991 bis Mai 1994 als Honorar insgesamt 158.000 DM erhalten. Sie sind der Auffassung, der Beklagte müsse als [...]