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OLG Hamburg (2 UF 131/86) | Datum: 23.06.1987
Der Ausschluß [des Versorgungsausgleiches nach der Bagatellklausel des § 3 c VAHRG] kann die Beteil. zu 1) als Berechtigte nicht bei der Erfüllung von Wartezeiten benachteiligen. Weil sie bis zum Ende der Ehezeit schon [...]