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SchlHOLG (16 W 20/94) | Datum: 19.05.1994
Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde des Schuldners ist gem. § 793 Abs. 2 ZPO statthaft. Sie ist auch gem. § 568 Abs. 12 Satz 2 ZPO zulässig, weil der angefochtene Beschluß des [...]