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SchlHOLG (4 U 60/92) | Datum: 19.03.1993
'Es besteht ein unmittelbarer Honoraranspruch des Kassenarztes [gemäß § 611 BGB] gegen den Patienten - hier der Kl. gegen W. [inzwischen geschiedenen Ehefrau des Bekl.] - in dem Umfang, in dem bereits vor Beginn der [...]