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DM 400000,- sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen Schadens für 24jährigen Motorradfahrer aus Verkehrsunfall wegen Querschnittlähmung unterhalb des Brustwirbelkörpers 8 mit Blasen- und Darmlähmung. Lebensgefahr. Insgesamt 415 Tage stationärer Aufenthalt in verschiedenen Kliniken, wochenlang kaum ansprechbar, hohes Fieber und weitere Komplikationen inform einer Entzündung der Herzinnenhaut, welche durch die entzündliche Veränderung der Klappensegel zu Herzklappenfehlern führt, Nierenentzündung, Blasen- und Mastdarmlähmung mit aufgehobener Blasenspastik. Rollstuhlzwang, rollstuhlgerechte Wohnung. Zweifelhaft ist, ob der Geschädigte überhaupt wieder Arbeit aufnehmen kann. Aufgabe des Wunsches, eine Familie mit mehreren Kindern zu gründen aufgrund Zeugungsunfähigkeit. Zeitlebens angewiesen auf fremde Hilfe. Erwerbsunfähigkeitsrente wird auf Dauer gezahlt. Herausgerissen aus Freundes- und Bekanntenkreis. Ausgleichsfunktion im Vordergrund. Lediglich aufgrund von Regulierungsverzögerung ist ein Betrag von 30000,-- DM als Genugtuung zugesprochen worden. Der Geschädigte hat keine Schmerzensgeldrente begehrt.
DAR 1994, 21 DfS Nr. 1994/44 OLGReport-Frankfurt 1994, 29 VersR 1994, 615 [...]