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OLG Nürnberg (10 WF 3792/92) | Datum: 22.02.1993
Die zulässige Beschwerde (§ 127 ZPO ) der Antragstellerin ist unbegründet, weil das Amtsgericht dem Scheidungsantrag zurecht gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg beigemessen hat (§ 114 ZPO ). Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB [...]