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BVerfG (1 BvR 723/77) | Datum: 21.08.1978
Der angefochtene Beschluß des Landgerichts Augsburg beruht auf der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 18, 85 [92 f.]). Auch die vom Landgericht [...]