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LAG Bremen (4 Sa 169/87) | Datum: 08.10.1987
»Nach Abzug aller Belastungen beträgt das einzusetzende Gesamteinkommen des Kl. und seiner Ehefrau 1308,97 DM. Es übersteigt damit den Tabellenwert von 1300 DM für eine Partei mit einem Unterhaltsberechtigten nur ganz [...]