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BayObLG (1Z BR 180/95) | Datum: 31.01.1997
I. Der 1913 geborene Erblasser war das fünfte von sieben Kindern. Er hatte von seinem 1937 vorverstorbenen ältesten Bruder das Familienvermögen geerbt, das hauptsächlich aus Grundbesitz bestand. Im Jahr 1940 heiratete [...]