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BVerwG (2 C 8.95) | Datum: 21.03.1996
I. Die Klägerin ist Postoberschaffnerin im Dienste der Beklagten. Nach der Geburt ihres ersten Kindes im August 1986 wurde ihr antragsgemäß Urlaub aus familienpolitischen Gründen gewährt, zuletzt bis zum 1. Juni 1992. [...]