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AG Leipzig (VI 5432/93) | Datum: 12.07.1994
1. Am 18.05.1993 verstarb , geb. , (im folgenden Erblasser genannt) ohne Hinterlassung von Abkömmlingen. Ihr Ehemann ist vorverstorben. Der Erblasser hinterließ ein am 01.03.1985 errichtetes Testament mit u. a. [...]