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OLG Nürnberg (4 U 1778/86) | Datum: 01.10.1986
»... Entgegen der h. M. ist der Senat der Auffassung, daß bei der Anfechtungsklage [gemäß § 664 ZPO] für die Prüfung der Voraussetzungen einer Entmündigung [hier: wegen Geistesschwäche i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB] [...]