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»Ein über den - angesichts der tatsächlichen Einkünfte der Eltern gerechtfertigten - Mindestunterhalt des volljährigen Kindes hinausgehender Bedarf kann auf die Zusammenrechnung lediglich fiktiver Einkünfte der beiden EIternteile jedenfalls dann nicht gestützt werden, wenn solche Einkünfte in den letzten Jahren nicht erzielt wurden.«
EzFamR aktuell 1999, 39 FamRZ 1999, 1452 OLGR-Nürnberg 1999, 104 [...]