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KG (8 W 23/04) | Datum: 07.04.2004
Die Beschwerde ist zulässig. Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger selbst durch die Festsetzung der Gebührenstreitwerte nicht beschwert ist. Dem Klägervertreter steht aber nach § 9 Absatz 2 Satz 1 BRAGO ein eigenes [...]