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KG (16 UF 4364/91) | Datum: 25.11.1991
Der im Westteil Berlins lebende Bekl. hat ein Nettoeinkommen nach Abzug einer Pauschale von 5 % für berufsbedingte Aufwendungen von durchschnittlich etwa 4.171, -- DM. Das Kammergericht nimmt bei der Bemessung des [...]