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OLG Frankfurt/Main (5 UF 303/87) | Datum: 17.10.1988
Der Senat geht davon aus, daß es dem AntrSt. angesichts kurzer Dauer und besonderer Umstände der Ehe nicht zuzumuten sei, für den Unterhalt der AntrG. noch nach der Scheidung zu sorgen (§ 1579 Nr. 1 BGB ). (d) »... Für [...]