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OVG Rheinland-Pfalz (7 B 10490/19.OVG) | Datum: 29.04.2019
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 22. März 2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde ist unbegründet. [...]