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OVG Hamburg (Bs IV 307/91) | Datum: 19.11.1991
Die Beschwerde, mit der die Antragsgegnerin die Aufhebung der vom Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erstrebt, ist zulässig. Daß die Antragsgegnerin entsprechend [...]