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»Elterliche Sorge und Umgangsrechtsregelung sind selbständige Elternrechtsangelegenheiten und getrennt zu bewerten. Als Folgesachen im Ehescheidungsverbund bestimmt sich die Bewertung nach § 12 Abs. 2 S. 3 GKG (und nicht nach § 30 KostO); der Regelwert beträgt in beiden Fällen 1.500,00 DM.«
FamRZ 1998, 1311 FuR 1998, 284 JurBüro 1998, 365 OLGReport-Zweibrücken 1998, 375 [...]
»Zum Streitwert eines Klagebegehrens, mit welchem der Zutritt eines Sachverständigen zu einem Grundstück erstrebt wird, damit dieser eine bestimmte Bewertung (hier: Wertsteigerung des Grundstücks) zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs vornehmen kann.« Im vorliegenden Fall war der Streitwert nach § 3 ZPO auf 2.400,00 DM zu schätzen.
FamRZ 1998, 1308 JurBüro 1998, 474 OLGReport-Zweibrücken 1998, 456 [...]