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OLG München (IV UF 231/90) | Datum: 24.06.1991
»Die gemäß § 78 Abs. 1 BeamtVG zwingend vorgeschriebene Anwendung der Bestimmungen des BayBG 1946 [i.V. mit Art. 208 Abs. 5 BayBG 1960] als für den Ehemann günstigere Regelung führt nicht dazu, daß auch die Bildung des [...]