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OLG Köln (11 U 36/95) | Datum: 12.07.1995
Wie der Senat in den Entscheidungsgründen klarstellt, ergebe sich der gemeinsame Eigentumserwerb der Ehegatten nicht aus § 1357 BGB , weil dieser Vorschrift keine dingliche Wirkung zukomme, sondern aus den §§ 929 ff. [...]