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Der Auskunftsanspruch gem. § 1587e Abs. 1 BGB kann entsprechend § 254 ZPO innerhalb des Verbundverfahrens als Teil des VA-Verfahrens geltend gemacht werden. Zwar ist im FGG ein »Stufenverfahren« nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Rechtsprechung hat jedoch vorhandene Lücken des FGG-Verfahrens häufig durch entsprechende zivilprozessuale Vorschriften ausgefüllt, insbesondere soweit es sich (wie hier) um echte Streitsachen handelt.
Ebenso OLG Hamburg, FamRZ 1981, 179; 1095. FamRZ 1980, 64 LSK-FamR/Runge, § 1587e BGB LS 11 [...]
Ein »grobes Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen« ist nicht gegeben, wenn der Ausgleichsanspruch der Ehefrau durch eine vereinbarte Kürzung der Ehezeit verringert wird, und dies als Gegenleistung dafür gedacht ist, daß der ausgleichspflichtige Ehemann ihr ein Studium finanziert sowie den Unterhalt der gemeinsamen Tochter allein getragen hat.
EzFamR BGB § 1587o Nr. 5 FamRZ 1990, 416 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 41 [...]