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OLG Hamm (5 WF 89/96) | Datum: 22.04.1996
Der Senat führt aus, es erscheine nicht einsichtig, warum zukünftige Zugewinnausgleichsansprüche anders behandelt werden sollten als künftige, erst noch zur Erstehung gelangende Ansprüche auf Unterhalt, die nach [...]