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OLG Frankfurt/Main (4 UF 267/85) | Datum: 16.05.1986
»... Der Kl. steht gemäß § 1573 Abs. 1 BGB ein Unterhaltsanspruch zu. Sie vermochte nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. ... Jedoch ist der nach § 1573 Abs. 1 BGB bestehende nacheheliche [...]