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LG Osnabrück (7 T 72/98) | Datum: 12.06.1998
Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Trinkgelder sind entgegen den Ansichten der Parteien auf 180,00 DM monatlich zu schätzen. Die Frage, ob Trinkgelder überhaupt ein Teil des Arbeitseinkommens oder [...]