Sortieren nach
Leitsätze (des Bearbeiters) >p< Eine ergänzende Testamentsauslegung kommt nicht in Betracht, wenn es für einen hypothetischen Erblasserwillen an jeglichem Anhaltspunkt im Testament fehlt.Sachverhalt >p< Vgl. den Sachverhalt der vorst. (unter Nr. 87/94) wiedergegebenen Entscheidung des OLG Frankfurt/M. vom 19.1.199; das OLG hatte die Sache an das LG Gießen zurückverwiesen.
Anmerkung Gerhards JuS 1994, 642 ErbPrax 1994, 248 JuS 1994, 642 [...]