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Der dem Vater aufgrund der Existenz eines nichtehelichen Kindes zustehende Steigerungsbetrag zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag stellt keine Leistung für das Kind i.S. des § 4 Satz 1 Regelunterhaltsverordnung dar; das an die Mutter ausbezahlte Kindergeld ist folglich hälftig auf den Regelunterhalt anzurechnen.
Abl. Anmerkung Kemper, DAV 1978, 430 DAVorm 1978, 363 LSK-FamR/Hannemann, § 1615g BGB LS 7 [...]