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§ 1361b Abs. 1 BGB erlaubt die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten für die Dauer des Getrenntlebens nur, wenn dies erforderlich ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. An die Voraussetzungen des Vorliegens einer schweren Härte sind hohe Anforderungen zu stellen.
FPR 1997, 148 NJW-RR 1996, 578 OLGReport-Braunschweig 1996, 23 [...]