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Die Personensorge umfaßt auch den Schutz ungestörter sexueller Entwicklung des Kindes. Der Ehefrau ist es deshalb zuzumuten, gegen ihren Ehemann Strafanzeige wegen sexuellen Mißbrauchs (§ 174 StGB) ihrer minderjährigen Töchter aus früherer Ehe zu erstatten. Im vorliegenden Fall hat der BGH die Frau wegen Beihilfe im Falle unterlassener Anzeige verurteilt.
EzSt StGB § 27 Nr. 4 FamRZ 1984, 883 MDR 1984, 276 NStZ 1984, 164 [...]