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AG Mannheim (1 F 317/88) | Datum: 07.02.1989
Zur Obliegenheit des volljährigen Kindes, welches eigene minderjährige Kinder betreut, Tätigkeiten unter seiner gewohnten Lebensstellung anzunehmen, vgl. bereits BGH, FamRZ 1985, 1245. Zur Unterhaltsberechtigung [...]