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OVG Lüneburg (10 A 14/87) | Datum: 15.03.1988
».. [Der] Bekl. [Krankenhausträger durfte] seinen Entgeltanspruch für die Unterbringung der Kl. in seinem Krankenhaus nicht durch Leistungsbescheid geltend machen, weil dafür die erforderliche gesetzl. Grundlage fehlt. [...]