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1. Ist gegen den Gemeinschuldner die Gesamtvollstreckung eröffnet, dann kann eine Kostenerstattungsforderung gegen den Gemeinschuldner nur noch durch Anmeldung zur Tabelle geltend gemacht werden. 2. Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO nicht mehr durchgeführt werden.
EzFamR aktuell 1997, 29 FamRZ 1997, 765 OLGR-Jena 1997, 174 [...]