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OLG Saarbrücken (6 WF 105/09) | Datum: 29.10.2009
1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Beschwerdewert: 233,25 EUR. I. Die Klägerin hat den Beklagten auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommen. [...]